14. Oktober 2024

DRSC-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) an das BMF übermittelt. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgeschlagenen Änderungen gem. Art. 1 Abs. 6 und Abs. 14 MinStAnpG i.d.F des Disk-E (Änderung der §§ 50 Abs. 1 Nr. 3 und 82 Abs. 1 Satz 6 MinStG in Bezug auf das Aktivierungswahlrecht gem. 274 Abs. 1 Satz 2 HGB).

In der Stellungnahme plädieren wir ausdrücklich dafür, im Falle einer geplanten Verabschiedung des MinStGAnpG erst im Jahr 2025 die Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG nicht im Rahmen des MinStGAnpG, sondern im Rahmen des Jahressteuergesetztes 2024 oder einer anderen geeigneten Gesetzesinitiative im Jahr 2024 vorzunehmen. Darüber hinaus enthält die Stellungnahme einige Anmerkungen zum vorgeschlagenen Wortlaut der Änderungen des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG.

Zum Hintergrund:

Am 20. August 2024 das das BMF den Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes veröffentlicht. Im MinStGAnpG-DiskE werden vordergründig die Verwaltungsleitlinien der OECD vom Dezember 2023 (Konkretisierungen bei der Anwendung des transitional CbCR-Safe-Harbours) umgesetzt.