28. August 2020

DRSC Stellungnahme an die ESAs mit zwei Hauptkritikpunkten

Das DRSC hat seine Stellungnahme an die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zum Entwurf des fachlichen Regulierungsstandards RTS „ESG Disclosures“ zur Offenlegungs-VO (Delegierter Rechtsakt zur EU-VO 2019/2088) übermittelt.

Darin bemängelt das DRSC die fehlende konzeptionelle Grundlage für die im Konsultationsentwurf vorgeschlagenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen informieren sollen. Zum einen fehle es an der Auseinandersetzung mit den Adressaten dieser Angaben und deren Informationsbedürfnissen. Zum anderen werde der Wesentlichkeitsgrundsatz in den vorgeschlagenen Anforderungen außer Kraft gesetzt.

Darüber hinaus kritisiert das DRSC die generelle Vorgehensweise von Europäischer Kommission und Aufsichtsbehörden. Es werden Transparenzpflichten für Unternehmen geschaffen, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung fallen. So würden auf Level II-Ebene Anforderungen an Beteiligungsunternehmen definiert, die nicht Gegenstand der Erörterungen auf Level I-Ebene waren. Die inhaltliche Diskussion über die zukünftige Überarbeitung der CSR-RL werde damit durch den RTS vorweggenommen.

Für die Übermittlung der DRSC-Position wurde die von den ESAs vorgegebene Vorlage genutzt, die hier heruntergeladen werden kann.