13. März 2025

DRSC-Stellungnahme an den IASB zum ED/2024/8 (Änderung an IAS 37)

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2024/8 Provisions—Targeted Improvements (Proposed amendments to IAS 37) an den IASB übermittelt. Die Stellungnahme haben wir zugleich an EFRAG gesendet.

Wir unterstützen die Bemühungen des IASB, die bestehenden Herausforderungen durch IAS 37 zu klären und zu ändern. Insgesamt sind wir mit den Vorschlägen einverstanden, da sie die Anforderungen von IAS 37 an das überarbeitete Rahmenkonzept anzugleichen scheinen und grundsätzlich zu mehr Klarheit beitragen.

Was das derzeitige Kriterium „gegenwärtige Verpflichtung“ betrifft, so halten wir die vorgeschlagene neue Anforderung (insb. die drei Bedingungen) nicht für den besten Ansatz zur Klärung der Herausforderungen. Unserer Ansicht nach geht mehr Klarheit dahingehend, ob und wann eine Rückstellung anzusetzen ist, einher mit weniger Klarheit bei der Bewertung dieser Rückstellung einher. Außerdem sind wir von den neuen oder geänderten Leitlinien und Beispielen nicht vollends überzeugt.