Das DRSC hat heute eine
Stellungnahme an das IFRS IC übermittelt. Darin kommentieren wird die im Juni 2017 von IFRS IC getroffenen vorläufigen Entscheidungen.
Den Beschlüssen zu IFRS 3/IFRS 9, IAS 37 und IAS 38 stimmen wir nicht zu, da jeweils Details unklar bleiben bzw. mehrere Auslegungsmöglichkeiten dargelegt werden, was nicht sachgerecht erscheint. Dem Beschluss zu IAS 28 stimmen wir grundsätzlich zu, verweisen aber auf übergeordnete, nach wie vor ungeklärte Fragen zu gemeinsamer Kontrolle und zur Equitymethode.