Home Nachrichten DRSC-Stellungnahme zum Referentenentwurf des MinBestRL-UmsG
19. Juli 2023
Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union und die Umsetzung weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) an das BMF übermittelt. Der Referentenentwurf wurde durch den Fachausschuss Finanzberichterstattung am 18. Juli 2023 erörtert.
Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich die Kommentare in der Stellungnahme auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht.
In der Stellungnahme weist das DRSC auf einige Aspekte des Referentenentwurfs hin, die bereits in der DRSC-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf angesprochen, jedoch nicht vollumfänglich im Referentenentwurf berücksichtigt worden sind. Insbesondere wird erneut angeregt, eine (ggf. vorübergehende) verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Gesetzgebung der OECD BEPS Säule-2-Regeln gesetzlich zu kodifizieren, sofern die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften keinen Raum für eine solche Ausnahme für die HGB-Bilanzierer bieten.
Zum Hintergrund:
Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL). Diese wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Ziel des Referentenentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. OECD BEPS Zwei-Säulen-Lösung und die Umsetzung von damit im Zusammenhang stehenden weiteren Begleitmaßnahmen.