7. Juli 2023

DRSC-Stellungnahme zu ESRS-Entwürfen der EU-Kommission

Das DRSC hat am 7. Juli 2023 seine Stellungnahme zum Entwurf des delegierten Rechtsakts bzgl. Set 1 der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Europäische Kommission (KOM) übermittelt. Die KOM hatte diesen Entwurf am 9. Juni 2023 mit einer Konsultationsfrist von vier Wochen veröffentlicht.

In der Stellungnahme begrüßt das DRSC die vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf die Praktikabilität, Klarheit und Verhältnismäßigkeit der Berichtsanforderungen, insbesondere die Stärkung der Wesentlichkeitsanalyse. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang jedoch die fehlende Verknüpfung mit den Berichtsplichten von Finanzmarktteilnehmern gem. der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088). Das DRSC betont außerdem die Notwendigkeit der Anschlussfähigkeit der ESRS an die IFRS Sustainability Reporting Standards, insbesondere in Bezug auf den Gegenstand der finanziellen Wesentlichkeit. Ein weiterer Kritikpunkt bezieht sich auf den Vorschlag der KOM zur ausschließlichen Brutto-Darstellung bei der Angabe erwarteter finanzieller Effekte aus umweltbezogenen Risiken und Chancen.

Das DRSC hatte bereits im August 2022 zu den Konsultationsentwürfen der EFRAG und im Januar 2023 gegenüber der Europäischen Kommission Stellung bezogen und sich unter anderem für eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Wesentlichkeitseinschätzung ausgesprochen.

Das Briefing Paper des DRSC vom 12. Juni 2023 stellt einen Kurzüberblick über die Änderungen der ESRS-Konsultationsentwürfe ggü. den ESRS-Entwürfen der EFRAG vom November 2022 bereit. Eine detaillierte Darstellung der Änderungen hatte das DRSC in Form von Vergleichsdokumenten veröffentlicht.