Home Nachrichten DRSC-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des MinBestRL-UmsG
12. Oktober 2023
Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) an den Finanzausschuss im Deutschen Bundestag sowie an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt. Die Stellungnahme wurde durch die Arbeitsgruppe Steuern vorbereitet und – aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit – durch den Gemeinsamen Fachausschuss im Umlaufverfahren verabschiedet.
In der Stellungnahme begrüßen wir ausdrücklich den Vorschlag im Regierungsentwurf, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze ergeben (§§ 274 Abs. 1 Satz 5 und 306 Satz 5 HGB-E) einzuführen. Diese Ausnahme würde die Komplexität der Umsetzung des neuen Mindeststeuergesetzes reduzieren sowie der Entwicklung unterschiedlicher Bilanzierungspraktiken und der daraus resultierenden uneinheitlichen Vorgehensweisen entgegenwirken.
Ungeachtet der grundsätzlichen Befürwortung der vorgeschlagenen Änderungen im HGB weisen wir auf einige Punkte zu Art. 7 und 8 MinBestRL-UmsG hin, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollten. Zusätzlich enthält die Stellungnahme einige Anmerkungen zu Art. 1 MinBestRL-UmsG.
Zum Hintergrund:
Der Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL). Diese wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.
Der Diskussionsentwurf wurde durch das BMF im März 2023, der Referentenentwurf im Juli 2023 veröffentlicht. Das DRSC hat beide Entwürfe kommentiert (wir berichteten).
Die Gesetzgebung soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein.