8. April 2020

DRSC-Stellungnahme an das IFRS IC

Wir haben heute eine Stellungnahme an das IFRS IC zu den vorläufigen und den endgültigen Agenda-Entscheidungen vom März 2020 übermittelt.

Zur vorläufigen Entscheidung bzgl. IFRS 16 merken wir an, dass einige Details zur Bestimmung des Anteils des Nutzungsrechts und zur Bewertung der Leasingverbindlichkeit noch etwas tiefergehend untersucht und formuliert werden sollten. Der vorläufigen Entscheidung zu IAS 12 sowie den endgültigen Entscheidungen hingegen stimmen wir zu.