2. Juni 2021

DRSC-Stellungnahme zum Entwurf einer Delegierten Verordnung bzgl. Art. 8 EU-Tax-VO

Das DRSC weist in seiner Stellungnahme vom heutigen Tag an die Europäische Kommission unter anderem auf die zu hohen Herausforderungen für die Unternehmen hin, die sich aus den Konkretisierungen im Entwurf des Delegierten Rechtsakts zu Art. 8 Tax-VO ergeben.

Dabei nimmt das DRSC auch Bezug auf seine Umfrage vom April 2021 zur Umsetzung der neuen Angabepflichten in den DAX30-Unternehmen und adressiert eine Reihe von Unklarheiten, die durch die Vorgaben nach wie vor nicht gelöst sind.

Das DRSC kündigt ferner an, den Dialog mit der deutschen Unternehmenspraxis fortzuführen und sich abzeichnende Anwendungsprobleme auch nach Inkrafttreten der Verordnung bei der Kommission und der Platform on Sustainable Finance zu hinterlegen.

Der Text der Stellungnahme kann hier eingesehen werden.