4. März 2021

DRSC nimmt Stellung zur Einrichtung eines europäischen Zugangspunktes für Unternehmensdaten

Das DRSC misst einem gemeinsamen EU-Zugangspunkt für Unternehmensdaten (European Single Access Point, ESAP) eine zentrale Bedeutung zu. Noch bis zum 12. März konsultiert die EU-Kommission dieses Vorhaben in Form eines Online-Fragebogens. Die Veröffentlichung eines Legislativvorschlags ist für das 3. Quartal 2021 angekündigt.

Der Verwaltungsrat des DRSC empfiehlt in einem Schreiben an die Kommission

  • so weit wie möglich nationale Datenquellen zu nutzen und nationale Daten besser in den Gesamtansatz der EU einzubeziehen,
  • keine zusätzlichen Berichtsanforderungen einzuführen und einem „file only once“-Prinzip zu folgen,
  • den praktischen Herausforderungen durch eine gestaffelte Einführung von elektronischen Meldepflichten Rechnung zu tragen.

Für ratsam hält der Verwaltungsrat, mit den jeweils aktuell verwendeten Formaten und Initiativen wie ESEF zu beginnen. Andere Informationen sollten erst dann elektronisch hinterlegt werden, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von unternehmensbezogenen ESG-Daten in ESAP räumt der Verwaltungsrat ein, dass aufgrund der spezifischen Offenlegungsanforderungen des Finanzsektors eine besondere Dringlichkeit besteht. In diesem Zusammenhang sollte ein pragmatischer Ansatz für die zeitnahe Bereitstellung solcher ESG-Daten in ESAP im Mittelpunkt der Überlegungen der Europäischen Kommission stehen.

Die Antworten des DRSC auf ausgewählte Aspekte des Konsultationsfragebogens sind hier einsehbar.