21. April 2023

DRSC-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) an das BMF übermittelt. Die Stellungnahme wurde durch die DRSC-Arbeitsgruppe „Steuern“ vorbereitet und durch den FA Finanzberichterstattung am 17. April verabschiedet.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich die Kommentare in der Stellungnahme auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht.

Die Stellungnahme fokussiert sich auf die folgenden rechnungslegungsbezogenen Themenfelder:

Auswirkungen auf die Bilanzierung nach HGB:
Es wird angeregt, eine (ggf. vorübergehende) verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit der Anwendung des MinStG gesetzlich zu kodifizieren, sofern die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften keinen Raum für eine solche Ausnahme für die HGB-Bilanzierer bieten.

Datengrundlage als Startpunkt für die Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts:
Einen der wesentlichen Punkte in der Stellungnahme stellt das Verständnis von Handelsbilanz II dar, die nach dem Disk-E als Startpunkt für die Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts gelten soll. Zum einen wird angemerkt, dass die Handelsbilanz II (sog. Reporting-Packages) bislang eine rein organisatorische Maßnahme für Zwecke der Erstellung eines Konzernabschlusses darstellt und im Gegensatz zu einem Jahresabschluss keine rechtliche Wirkung entfaltet. Zum anderen wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Unternehmen diverse Anpassungen ihrer für Konzernbilanzierungszwecke erstellten Reporting-Packages vornehmen müssen, um die Definition der HB II gem. § 7 Abs. 10 Disk-E zu erfüllen, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein wird. Im Ergebnis wird angeregt, die Definition von „Handelsbilanz II“ in § 7 Abs. 10 Disk-E anzupassen bzw. klarzustellen. Darüber hinaus werden in der Stellungnahme Fragen zur Wesentlichkeitsbeurteilung (Konzernebene vs. Jahresabschlussebene), zum Vorgehen bei Bekanntwerden von wertaufhellenden Informationen zu einem Zeitpunkt nach Veröffentlichung des Konzernabschlusses sowie zur Datenbeschaffung adressiert.

Anpassungen der erfassten Steuern:
Es werden einige Änderungen bzw. Klarstellungen zu den Vorschriften im Disk-E hinsichtlich der Anpassungen latenter Steuern vorgeschlagen.

Zum Hintergrund:
Der Diskussionsentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL). Diese wurde am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (Abl. L 328/1 vom 22.12.2022) veröffentlicht und ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen. Sie ist für Geschäftsjahre, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Ziel des Diskussionsentwurfs ist die Umsetzung zentraler Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.