Home Nachrichten DRSC nimmt Stellung zur IFRS IC-Entscheidung betreffend IAS 2/16/38
16. September 2015
Das DRSC (der IFRS-FA) hat in einem Brief an das IFRS IC zur vorläufigen Entscheidung betreffend IAS 2/16/38 Stellung bezogen.
Das IFRS IC hatte in seiner Sitzung im Juli 2015 u.a. die Frage erörtert, ob/wann im Falle von vereinbarten Vorauszahlungen bei news_Langzeit-Lieferverträgen eine Finanzierungskomponente existiert, für die folglich bilanziell Zinserträge/-aufwendungen zu erfassen sind. Das IFRS IC hatte daraufhin vorläufig entschieden, das Thema nicht weiter zu behandeln, da die betroffenen IAS 2, IAS 16 und IAS 38 klar seien. Insb. hängt die Beurteilung, ob eine Finanzierungskomponente vorliegt, von den individuellen Umständen ab.
Der IFRS-FA äußert in seiner Stellungnahme, dass die vorläufige Entscheidung des IFRS IC die vermeintliche Klarstellung nicht liefert. Außerdem sind die Regelungen in den IFRS nach Ansicht des IFRS-FA nicht konsistent, zumal der vom IFRS IC erörterte Fall von Vorauszahlungen – im Gegensatz zu nachträglichen Zahlungen – in den betroffenen Standards nicht explizit geregelt ist.
Eine endgültige Entscheidung des IFRS IC über das Thema steht derzeit noch aus