4. Januar 2016

DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2015/9

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum ED/2015/9 Transfer von Anlageimmobilien an den IASB und kurz zuvor auch an EFRAG übermittelt. Darin stimmt das DRSC dem Änderungsvorschlag sowie der retrospektiven Anwendung dieser Änderung zu. Allerdings wird kritisch angemerkt, dass dieser Änderungsvorschlag mangels Dringlichkeit und Umfang keines eigenen Entwurfsdokument bedurft hätte, sondern sinnvollerweise Teil des (ohnehin parallel laufenden) AIP hätte sein sollen. (Stellungnahme an IASB/an EFRAG)