21. November 2024

DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2024/6 Beispiele für klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss

Das DRSC hat am 15. November 2024 seine Stellungnahme zum Änderungsentwurf IASB ED/2024/6 Beispiele für klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss an den IASB übermittelt.

In diesem Entwurf schlägt der IASB acht Beispiele für die Illustration von Angaben zu klimabezogenen und anderen Unsicherheiten im Abschluss vor. Der Entwurf des IASB kann noch bis zum 28. November 2024 kommentiert werden.

Der DRSC Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) begrüßt die Vorschläge des IASB und die Zielstellung des Projekts, Informationslücken zu schließen. Grundsätzlich wird auch die Ausrichtung und enge Abgrenzung des Projekts befürwortet, wonach bspw. Änderungen der der Bilanzierung zugrundeliegenden Definitionen und/oder Anpassungen des Rahmenkonzepts ausgeschlossen sind. Dennoch sieht der FA FB Möglichkeiten, zusätzlich zu unverbindlichen Beispielen auch Anpassungen in den IFRS selbst vorzunehmen. Zudem spricht sich der FA FB für eine Überarbeitung der gewählten Beispiele aus, um die Aussagen bspw. hinsichtlich der Abgrenzung von Informationen im Abschluss und außerhalb zu konkretisieren und den Praxisbezug zu verbessern.

In diesem Sinne hat sich der FA FB auch in seiner Stellungnahme an EFRAG geäußert. EFRAG hatte zuvor einen Entwurf für die EFRAG-Stellungnahme an den IASB zur Kommentierung veröffentlicht. Der FA FB stimmt der Stellungnahme von EFRAG in allen wesentlichen Punkten zu. Einige Vorschläge in dem Stellungnahmeentwurf, wie bspw. die Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Rahmenkonzepts für Nachhaltigkeitsaspekte, sieht der FA FB dagegen kritisch.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der DRSC-Projektseite, die fortlaufend aktualisiert wird.