Home Nachrichten DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2024/5 Änderungen an IFRS 19
19. November 2024
Das DRSC hat am 18. November 2024 seine Stellungnahme zum Änderungsentwurf IASB ED/2024/5 Änderungen an IFRS 19 an den IASB übermittelt.
Mit diesem Entwurf hat der IASB Änderungen an den Angabepflichten für Tochterunternehmen in Bezug auf neue oder geänderte IFRS-Rechnungslegungsstandards, die vom IASB zwischen dem 28. Februar 2021 und dem 1. Mai 2024 veröffentlicht wurden, vorgeschlagen (wir berichteten).
In seiner Stellungnahme begrüßt das DRSC die Änderungsvorschläge. Insbesondere unterstützt das DRSC, dass der IASB zeitnah zu den Änderungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards, Erleichterungen in IFRS 19 für Tochterunternehmen vorschlägt, sodass betreffende Tochterunternehmen ab der erstmaligen Anwendung von IFRS 19 von den reduzierten Angabevorschriften profitieren können. Dementsprechend stimmt das DRSC den Änderungsvorschlägen grundsätzlich zu.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weist das DRSC in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass im Ergebnis eine beträchtliche Anzahl von Angabevorschriften in IFRS 19 aufgenommen wurde. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung von IFRS 19 wäre jedoch eine stärkere Reduzierung der Angabevorschriften für Tochterunternehmen wünschenswert. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das DRSC dem IASB, seinen Ansatz zur fortlaufenden Standardpflege von IFRS 19 zu überdenken und im Rahmen der Entwicklung der Angabevorschriften gezielt die Abschlussadressaten der betreffenden Tochterunternehmen (z.B. über ein gesondertes User Forum) einzubeziehen.
Den vom IASB im Entwurf vorgeschlagenen Ansatz zu Erleichterungen bzgl. der Angaben zu preisregulierten Geschäftsvorfällen lehnt das DRSC ab. Aus Sicht des DRSC erscheint es konzeptionell nicht überzeugend, dass aufgrund der Einführung eines neuen Bilanzierungskonzepts die vollumfänglichen Angaben für Tochterunternehmen nötig sein sollen. Vielmehr weisen wir darauf hin, dass aus Sicht der Ersteller von Unternehmensabschlüssen ein Kosteneinsparungspotential v.a. im Hinblick auf die Implementierungskosten neuer Angabevorschriften besteht. In unserer Stellungnahme empfehlen wir dem IASB daher, seine Entscheidung, keine Erleichterungen für Tochterunternehmen bzgl. der Angaben zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden vorzuschlagen, zu überdenken und schlagen vor, dass der IASB die Reduzierung der Angabepflichten zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden nach Veröffentlichung des neuen IFRS-Rechnungslegungsstandards erneut erörtern sollte.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der DRSC-Projektseite, die fortlaufend aktualisiert wird.