7. November 2024

DRSC nimmt Stellung zum IASB ED/2024/4 Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung

Das DRSC hat am 06. November 2024 seine Stellungnahme zum Änderungsentwurf IASB ED/2024/4 Translation to a Hyperinflationary Presentation Currency (Proposed amendments to IAS 21) (wir berichteten) an den IASB übermittelt. Zeitgleich hat das DRSC seine Stellungnahme zu EFRAGs Draft Comment Letter zu diesem ED an EFRAG übermittelt.

In den Stellungnahmen begrüßt der Fachausschuss Finanzberichterstattung (FA FB) den Vorschlag zur Anpassung der Währungsumrechnungsmethode in IAS 21, die sowohl im Konzern- als auch im Einzelabschluss zu einer Vereinheitlichung der Umrechnung von Abschlüssen von einer nicht-hochinflationären funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung führt. Auch die vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen werden positiv bewertet.

Kritisch werden hingegen die zusätzlichen Angabepflichten in IAS 21 und IFRS 19 gesehen. Der FA FB äußerte Bedenken, dass diese zusätzlichen Angaben redundant sein oder die Abschlüsse überfrachten könnten. Die Angabepflicht gemäß IAS 21 Tz. 53A(b), zusammengefasste Finanzinformationen über einen ausländischen Geschäftsbetrieb bereitzustellen, wird grundsätzlich unterstützt; jedoch sieht der FA FB noch Klärungsbedarf hinsichtlich der spezifischen Angaben, die hierbei erforderlich sind.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der DRSC-Projektseite, die fortlaufend aktualisiert wird.