31. Dezember 2024

DRSC nimmt Stellung zum EFRAG-Entwurf Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities

Das DRSC hat am 30. Dezember 2024 seine Stellungnahme zum EFRAG-Entwurf Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities an EFRAG übermittelt.

Der Entwurf formalisiert und konkretisiert die bisherigen Due Process-Verfahrensweisen für die Aktivitäten der EFRAG im Bereich der Finanzberichterstattung, die bislang ausschließlich in internen Regelungen der EFRAG niedergelegt waren. Er schließt damit zeitlich und inhaltlich an die im März 2023 verabschiedeten Due Process Procedures für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Das DRSC begrüßt die Bemühungen der EFRAG, die Due Process Procedures („DPP“) für den Bereich der Finanzberichterstattung zu formalisieren. Das DRSC ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen DPP den Bedürfnissen der Interessengruppen entsprechen und die derzeitige Praxis der EFRAG angemessen widerspiegeln. Daher stimmt das DRSC den vorgeschlagenen DPP im Wesentlichen zu.

Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weist das DRSC darauf hin, dass bestimmte Bereiche in den DPP klarer und präziser formuliert werden könnten. In diesem Zusammenhang empfiehlt das DRSC, dass EFRAG die DPP für den Bereich der Finanzberichterstattung mit denen der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem einzigen Dokument zusammenführen sollte, um Inkonsistenzen und Redundanzen zu vermeiden.

Ferner vertritt das DRSC die Ansicht, dass bestimmte Elemente des DPP von weiteren Klarstellungen profitieren würden. Neben der Straffung und Klarstellung der Ziele in Kapitel 1 regt das DRSC an, Regelungen zur Stimmenthaltung von FR Board-Mitgliedern aufzunehmen und mehr Details zur Ausgestaltung des beschleunigten Due Process-Verfahrens sowie zu den Voraussetzungen für die vertrauliche Behandlung von Stellungnahmen zu ergänzen.