24. Februar 2017

DRSC nimmt Stellung zum ED/2017/1

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum ED/2017/1 Annual Improvements to IFRS 2015-2017 Cycle an den IASB übermittelt.

Das DRSC befürwortet das Ziel des IASB, Klarstellungen mittels geringfügiger Standardänderungen zu erreichen und dies in Form eines Sammeländerungsstandards vorzunehmen.

Das DRSC ist grundsätzlich mit den Änderungsvorschlägen im ED einverstanden. Allerdings bleibt in Bezug auf die IAS 12-Änderung die grundlegende Frage, nämlich ob Auszahlungen eine Ausschüttung früherer Gewinne (hier: Dividenden) oder anderweitige Ausschüttungen an Anteilseigener/Aktionäre darstellen, unbeantwortet. In Bezug auf die IAS 28-Änderung wird festgestellt, dass die Änderungsvorschläge im ED nur die Frage der Anwendbarkeit von IFRS 9 adressieren, jedoch nicht die übrigen Aspekte, zu denen ebenfalls Entscheidungen getroffen wurden. Daher erscheinen ein zusätzliches, erläuterndes Beispiel oder weitere Ergänzungen im Wortlaut der Änderungen wünschenswert.

(Stellungnahme an IASB/ an EFRAG)