25. Februar 2016

DRSC nimmt Stellung zu vorläufiger IFRS IC-Entscheidung betreffend IFRIC 12

Das DRSC hat heute eine Stellungnahme ans IFRS IC adressiert. Darin kommentieren wir eine vorläufige Entscheidung in der IFRS IC-Sitzung im Januar 2016 zu einem IFRIC 12-Sachverhalt. Wir begrüßen die Entscheidung, insb. aufgrund der Berücksichtigung zahlreicher Besonderheiten unter IFRIC 12. Unsere Kommentierung ist von weitergehender Bedeutung, da wir selbst im August 2015 eine separate, ähnlich gelagerte Eingabe („submission“) betreffend IFRIC 12-Themen beim IFRS IC eingereicht hatten. Diese DRSC-Eingabe wird in naher Zukunft vom IFRS IC behandelt; die kürzlich getroffene vorläufige IFRS IC-Entscheidung hat allerdings Ausstrahlungswirkung auf die Beantwortung unserer Eingabe.

Ferner wird eine endgültige Entscheidung des IFRS IC zu diversen IFRS 5-Sachverhalten kommentiert. Hierbei weisen wir wiederholt auf die Notwendigkeit eines IASB-Projekts zur umfassenden Überarbeitung von IFRS 5 hin.