24. November 2015

DRSC nimmt Stellung zu IASB Entwürfen zum Rahmenkonzept

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee hat heute seine Stellungnahmen an den IASB zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts (IASB ED/2015/3) sowie der Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept (IASB ED/2015/4) übermittelt.

In seiner Stellungnahme zur Überarbeitung des Rahmenkonzepts begrüßt der IFRS-Fachausschuss (IFRS-FA) des DRSC die Fortschritte des IASB in bestimmten Teilbereichen der Überarbeitung des Rahmenkonzepts. Gleichwohl wird in den Vordergrund gestellt, dass aus Sicht des IFRS-FA zu wichtigen Fragestellungen keine erkennbaren Fortschritte erzielt wurden, insbesondere zu konzeptionellen Fragen der Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie der Ergebnisrechnung. Zudem bestehen Bedenken, dass die überarbeiteten Vorgaben im IASB-Entwurf an vielen Stellen konzeptionell zu vage sind und somit für die Zwecksetzung des Rahmenkonzepts nur bedingt tauglich erscheinen.

Die Aktualisierung der IFRS-Querverweise zum überarbeiteten Rahmenkonzept unterstützt der IFRS-FA grundsätzlich (Stellungnahme). Die Aktualisierung dürfen aber nicht bestehende IFRS-Regelungen überschreiben. Vor diesem Hintergrund wird Klarstellungsbedarf eingefordert, da aus Sicht des IFRS-FA bestimmte Aktualisierungen eine unmittelbare Auswirkung auf die IFRS-Bilanzierung darstellen. Mit dem Verweis auf notwendigen Klarstellungsbedarf werden vom IFRS-FA keine Aussagen getroffen, ob die vom IASB vorgeschlagene 18-monatige Übergangsfrist zum Inkrafttreten der Aktualisierung angemessen ist.