Home Nachrichten DRSC nimmt Stellung zu EFRAGs Entwurf einer Indossierungsempfehlung von IFRS 18
27. März 2025
Das DRSC hat am 26. März 2025 seine Stellungnahme zu EFRAGs Entwurf einer Indossierungsempfehlung zu IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss an EFRAG übermittelt.
Am 15. November 2024 hatte EFRAG den Entwurf einer Indossierungsempfehlung (Draft Endorsement Advice) für den vom IASB am 9. April 2024 veröffentlichen neuen Standard IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss veröffentlicht (weitere Informationen). Darin ist EFRAG zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass IFRS 18 die Kriterien für eine Übernahme erfüllt, und empfiehlt daher die Übernahme von IFRS 18.
Das DRSC unterstützt in seiner Stellungnahme die positive Indossierungsempfehlung und spricht sich für eine Übernahme von IFRS 18 in der EU aus.
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Unterstützung weist das DRSC in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die Umsetzung von IFRS 18 für einige betroffene Unternehmen (abhängig von den gegenwärtigen Berichtsprozessen und Systemen) mit einem erheblichen Implementierungsaufwand einhergehen wird. In seiner Stellungnahme wägt das DRSC diese Bedenken gegen die von EFRAG vorgetragenen Nutzenargumente ab. EFRAG legt in ihrer Indossierungsempfehlung dar, dass IFRS 18 die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung verbessern wird und dass die neuen Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Abschlussadressaten einen konsistenten Ausgangspunkt für die Analyse der Leistung eines Unternehmens bieten und es den Investoren erleichtern wird, Unternehmen zu vergleichen. Das DRSC teilt die Auffassung der EFRAG und unterstützt daher insgesamt die Einschätzung der EFRAG, die Übernahme von IFRS 18 zu empfehlen.
Die DRSC-Stellungnahme ist auf der Website des DRSC abrufbar.