Home Nachrichten DRSC-Kurzumfrage zum Umsetzungsstand der EU-Taxonomie-VO: Der Anfang ist gemacht; der Ausgang bleibt unklar
12. April 2021
Aus der Mitte 2020 verabschiedeten EU-Taxonomie-VO ergeben sich für bestimmte Unternehmen ab Januar 2022 neue Berichtspflichten. Das DRSC hat unter den DAX30-Unternehmen eine Umfrage zum Stand der diesbezüglichen Implementierungsaktivitäten – Rücklaufquote von 90% – durchgeführt und heute die Ergebnisse in einem Kurzbericht veröffentlicht. Die wichtigsten Erkenntnisse hieraus sind die folgenden:
DRSC-Präsident Georg Lanfermann bedankte sich bei den zahlreichen Unternehmen, die an der Umfrage teilgenommen haben und kommentierte die Ergebnisse wie folgt: „Das gewonnene Bild in Bezug auf den Stand der Umsetzung bestätigt die hohe Komplexität der Regelungen zur EU-Taxonomie zu grünen Wirtschaftsaktivitäten und der Unternehmensberichterstattung hierzu. Die unverändert hohe Dynamik, mit der aus Richtung Brüssel das Thema Sustainable Finance vorangetrieben wird, stellt viele Unternehmen vor hohe praktische Umsetzungshürden. Das zeigt sich bei den Berichtsangaben zur EU-Taxonomie besonders deutlich. Wir beim DRSC verstehen dies als Ansporn, die berichtenden Unternehmen mit unserer Arbeit zu unterstützen. Das bereits bekundete hohe Interesse an dem diese Woche startenden DRSC-Anwenderforum zur Taxonomie-Verordnung bestätigt uns hierin.“