17. Juni 2024

DRSC-Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland: Online-Befragung der Ersteller mit großer Resonanz – neue Rückmeldefrist

Die im März 2024 mit einem Online-Fragebogen gestartete zweite Phase der Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland hat zu einer sehr großen Resonanz bei Erstellern von Jahres- und Konzernabschlüssen geführt. Bis heute haben sich bereits mehr als 500 Unternehmen beteiligt.

Das DRSC verlängert deshalb die Rückmeldefrist. Damit haben noch mehr Unternehmen die Möglichkeit zur Teilnahme, während erste Auswertungen vorbereitet werden.

Die Befragung ist in Form eines Online-Fragebogens ausgestaltet. Jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland kann direkt unter dem folgenden Link teilnehmen:

DRSC-Umfrage | Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland

Die Teilnahme an der Online-Befragung ist nunmehr noch bis zum 23. September 2024 möglich.

„Die IFRS-Evaluation erfreut sich einer außergewöhnlich hohen Rückmeldequote. Bereits mehr als 500 Unternehmen haben sich an der Online-Befragung beteiligt, so dass die Auswertung entsprechend anspruchsvoll und umfassend ausfallen wird. Wir wollen diese Zeit nutzen, um auch all denjenigen Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen sich zu beteiligen, die dazu bislang keine Gelegenheit hatten oder nicht Teil unserer geschichteten Stichprobe waren. Die veränderte Konsultationsfrist von dann insgesamt sechs Monaten erscheint der Relevanz des Themas absolut angemessen. Ich danke bereits jetzt allen Teilnehmern für die großartige Beteiligung. Das hilft uns sehr, ein differenziertes, adressatengerechtes Bild zur Anwendung und Nichtanwendung der IFRS zu zeichnen“, kommentiert DRSC-Vizepräsident Prof. Dr. Sven Morich den aktuellen Stand der Erhebung.

Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.

 

Zum Hintergrund:

Aufbauend auf den Stakeholder-Interviews der Phase 1 der Evaluation, wendet sich die Phase 2 zielgerichtet an die einzelnen Stakeholder-Gruppen, beginnend mit der Gruppe der Ersteller. Neben der Betrachtung des Status Quo (de lege lata) erfolgt im Rahmen der Befragung auch eine Erhebung des Meinungsbilds zur Einführung einer etwaigen optionalen Anwendung der IFRS im Jahresabschluss (de lege ferenda). Dazu möchte das DRSC erheben,

  • inwieweit grundsätzlich ein Interesse bzw. Bedarf an einem Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Deutschland besteht,
  • unter welchen Voraussetzungen Unternehmen eine Anwendung der IFRS im Einzelabschluss in Betracht ziehen würden, und
  • wie ein solches Wahlrecht nach Ihrer Ansicht ausgestaltet sein sollte.

Der geschätzte zeitliche Aufwand für die Beantwortung des Fragebogens liegt bei ca. 15 Minuten. Um sich mit den Fragen vor der Beantwortung vertraut zu machen, steht auch eine pdf-Version des Fragebogens zur Verfügung.

Alle Angaben werden streng vertraulich und die Daten anonymisiert behandelt. Es ist vorgesehen, die Ergebnisse sowie etwaig daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen zum Abschluss der Studie zu veröffentlichen und im Rahmen einer Veranstaltung vorzustellen.

Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie haben wir in einem Leitfaden zusammengestellt.

Zum Abschluss von Phase 1 und Beginn von Phase 2 veranstaltete das DRSC am 21. März 2024 eine Podiumsdiskussion, bei welcher auch die Zwischenergebnisse aus Phase 1 erörtert wurden. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.