1. August 2024

DRSC-Briefing Paper zum RegE CSRD-UmsG

Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Kurz darauf hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den RegE auf seiner Webseite veröffentlicht.

Am 1. August 2024 veröffentlichte das DRSC ein aktualisiertes Briefing Paper als Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD und ein Briefing Paper, welches wesentliche Änderungen des RegE ggü. dem RefE darstellt.

Hintergrund:

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.