10. Oktober 2022

DRSC Briefing Paper: Referentenentwurf für ein public Country-by-Country Reporting

Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die künftigen Vorschriften zur Offenlegung eines länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichts bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtspflichten zu geben.

Zum Hintergrund: Am 30. September 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 vom 24. November 2021 im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Mit dieser EU-Richtlinie wurde die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) geändert. EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis Juni 2023 in nationales Recht umzusetzen.

Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind bis zum 31. Oktober 2022 möglich.

Das DRSC wird sich mit dem Referentenentwurf in einer Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses auseinandersetzen und eine Stellungnahme erarbeiten.