23. Juni 2023

DRSC Briefing Paper: Länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht

Am 21. Juni 2023 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Gesetz verpflichtet bei kalendergleichen Geschäftsjahren bestimmte Unternehmen Ertragsteuerinformationsberichte ab 2026 für Geschäftsjahre ab 2025 zu veröffentlichen.

Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die Vorschriften zum Ertragsteuerinformationsbericht bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtspflichten zu geben.

Die folgende Tabelle stellt einen Kurzüberblick über die Vorschriften zum Ertragsteu-erinformationsberichts dar, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick über die neuen Berichtspflichten zu geben.

Im Mai 2016 übersandte das DRSC dem BMJ bereits eine Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie (EU) 2021/2101. Im Oktober 2022 übersandte das DRSC dem BMJ zudem eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101.