Home Nachrichten BMJ-Anhörung zu ESRS-Entwürfen: DRSC listet weitere konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf
9. Januar 2023
Der Präsident des DRSC, Georg Lanfermann, hat am 9. Januar 2023 in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz verbleibende wesentliche Diskussionspunkte in Bezug auf die Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) adressiert. Die ESRS-Entwürfe wurden von EFRAG am 22. November 2022 der Europäischen Kommission übermittelt, die diese bis Juni 2023 als delegierte Rechtsakte verabschieden wird.
In diesem Schreiben werden insbesondere konkrete Verbesserungsmöglichkeiten genannt. Allgemeiner Natur ist die bisher nicht ausreichend differenzierte Anknüpfung der Berichtspflichten an die Definition großer Unternehmen gem. Art. 3 der Bilanzrichtlinie. Zu den konkreten Kritikpunkten zählen u.a. verkürzte Möglichkeiten zu Angaben nach dem GHG-Protokoll sowie explizite Vorgaben zu Unternehmenszielen.
Das BMJ hatte Anfang Dezember 2022 eine Verbändeanhörung zu den ESRS gestartet. Initiiert wurde diese Anhörung mit der Übermittlung der ESRS-Entwürfe an die EU-Mitgliedstaaten durch die Europäische Kommission mit der Bitte um Stellungnahme. Grundlage für die Inhalte des DRSC-Schreibens sind erste Diskussionen des DRSC-Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie Erkenntnisse aus dem Mitgliederkreis, die die DRSC-Geschäftsstelle erhoben hat. Das DRSC plant zudem eine unmittelbare Eingabe an die Europäische Kommission im Anschluss an eine weitergehende inhaltliche Befassung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung am 24. Januar 2023.