Home Nachrichten DRSC bittet um Einschätzungen zu den Vorschlägen des IASB ED/2024/7 Bilanzierung nach der Equity-Methode
20. Dezember 2024
Das DRSC bittet die interessierte Öffentlichkeit um ihre Einschätzungen zu dem am 19. September 2024 vom IASB veröffentlichten Entwurf eines Änderungsstandards ED/2024/7 Bilanzierung nach der Equity-Methode – IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (wir berichteten).
Aufgrund der saisonal hohen Arbeitsbelastung unserer Konstituenten, hat sich das DRSC gegen eine Öffentliche Diskussionsveranstaltung im Januar 2025 entschieden, sondern wählt diesen Aufruf als Weg zur Einbindung. Damit möchten wir das Feedback betroffener bzw. interessierter Stakeholder in Deutschland zu diesen Vorschlägen effizient im schriftlichen Verfahren einholen, um den weiteren Standardsetzungsprozess zielgerichtet begleiten zu können.
Während mit ED/2024/7 vom IASB insgesamt 11 Fragenkomplexe zur Konsultation gestellt werden, ist das DRSC auch für Einschätzungen zu einzelnen IASB-Fragen dankbar.
Die in IASB ED/2024/7 vorgeschlagenen Änderungen sollen Unternehmen bei der Bilanzierung ihrer Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, durch die Beantwortung von Anwendungsfragen, die das IASB über mehrere Jahre hinweg erhalten hat, helfen und die Anwendung der Equity-Methode gem. IAS 28 ergänzen und verdeutlichen. Der IASB schlägt zudem neue Offenlegungsvorschriften vor, diese sollen die Informationen, welche Unternehmen über diese Beteiligungen bereitstellen, verbessern, indem die Vielfalt in der Praxis verringert und den Nutzern der Abschlüsse vergleichbarere und nützlichere Informationen geliefert werden.
Das DRSC wird IASB ED/2024/7 im Fachausschuss Finanzberichterstattung erörtern und eine Stellungnahme an den IASB erarbeiten.
Rückmeldungen an das DRSC können bis zum 17. Januar 2025 an Peter Zimniok (zimniok@drsc.de) übermittelt werden.