1. Dezember 2021

DRSC-Verwaltungsrat macht den Weg frei für die Beteiligung an der zukünftigen EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit Blick auf die zum 1. April 2022 erwarteten neuen EFRAG-Gremien hat der DRSC-Verwaltungsrat am 29. November 2021 die Beteiligung des DRSC an der um die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweiterten EFRAG-Struktur beschlossen.

Im März 2021 hatte der EFRAG Präsident Jean-Paul Gauzès der Europäischen Kommission seinen Bericht für eine Neustrukturierung von EFRAG vorgelegt. In den vergangenen Monaten wurde die Strukturreform im Rahmen der EFRAG General Assembly unter maßgeblicher Beteiligung des DRSC weiter konkretisiert.

Mit seinem Beschluss reagiert der DRSC-Verwaltungsrat auf die fortgeschrittene Diskussion zur Ausgestaltung der neuen EFRAG-Gremien, um das Bekenntnis des DRSC zur neuen EFRAG-Struktur zu untermauern. Dazu gehört auch eine finanzielle Zusage für die EFRAG-Beiträge, die in den ersten drei Jahren der neuen Struktur in Form einer Umlage erhoben werden soll. Voraussichtlich wird das DRSC als großer nationaler Standardsetzer – neben Frankreich, Italien und Spanien – dauerhafte Sitze auch in allen relevanten EFRAG-Gremien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten.

Zur Verdeutlichung der Rolle des DRSC in der europäischen und internationalen Standardsetzung hat die Geschäftsstelle ein Briefing Papier veröffentlicht.

Im Zuge des Beschlusses hat der Verwaltungsrat auch einen Katalog von „Critical Success Factors“  für die künftige EFRAG-Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Dazu zählen eine Priorisierung von Berichtsthemen, die Berücksichtigung einer „Global Baseline“ sowie die Proportionalität der Berichtsanforderungen je nach Unternehmensart und -größe. Gegenwärtige Vorarbeiten zu europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden im Rahmen einer beim EFRAG Lab angesiedelten Project Task Force statt.

DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann sagt hierzu: „Das DRSC wird künftig als nationaler Standardsetzer zusätzlich auch in allen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten EFRAG-Gremien dauerhaft vertreten sein. Gerade die vom Verwaltungsrat beschlossenen „Critical Success Factors“ bieten eine wichtige Orientierungshilfe für die EFRAG-Arbeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.“