Home Nachrichten DRSC bestätigt Präsidenten im Amt
27. Oktober 2017
Der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Berlin, hat den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Andreas Barckow, einstimmig für eine weitere Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt. Er folgte damit der ebenfalls einstimmigen Empfehlung des Nominierungsausschusses. Die zweite Amtszeit beginnt am 1. März 2018 und endet am 28. Februar 2021.
„Das einhellige Votum im Verwaltungsrat ist Spiegelbild der hohen Akzeptanz, die Herr Professor Barckow von Seiten der Vereinsmitglieder seit seiner Amtsübernahme im Frühjahr 2015 erfährt. Wir schätzen uns glücklich, ihn für eine weitere dreijährige Amtszeit an der Spitze des DRSC gewinnen zu können“, äußerte sich Dr. Ralf P. Thomas als Vorsitzender des Verwaltungsrats unmittelbar im Nachgang zur Entscheidung.
„Ich bedanke mich beim Nominierungsausschuss und beim Verwaltungsrat für das große mir entgegengebrachte Vertrauen und freue ich mich auf die weitere Arbeit im und für den Verein. An dieser Stelle möchte ich mich vor allem beim Vizepräsidenten Peter Missler für die zweieinhalb Jahre ausgesprochen guter Zusammenarbeit bedanken. In meinen Dank schließe ich zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRSC ein und freue mich auf die kommenden drei Jahre gemeinsamer Tätigkeit,“ kommentierte Herr Professor Barckow die Entscheidung.
Über das DRSC:
Das DRSC wurde vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen 1998 mit dem Ziel gegründet, als unabhängige Organisation die Einführung von internationalen Standards in die Rechnungslegung zu unterstützen. Ziel des DRSC ist, die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten zu fördern, als deutscher Standardisierer von der Bundesregierung anerkannt, in seinen Zielen unterstützt und als sachverständiger Ratgeber gehört zu werden, ohne dass hierdurch die Souveränität des Gesetzgebers und der Gerichte beeinträchtigt wird, und die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten. Mit dem am 2. Dezember 2011 erneuerten Standardisierungsvertrag übertrug das BMJ dem DRSC die Aufgaben des nationalen Standardsetzers und erkannte das DRSC damit auch als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB an.