24. Mai 2023

DRSC-Anwenderforum zur Anwendung der ESRS ab September

Ab September 2023 wird nach Vorlage des finalen Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine neue Serie von virtuellen Anwenderforen zu den ESRS beginnen, die exklusiv DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden offensteht. In den Anwenderforen sollen Anwendungsthemen und -herausforderungen bzgl. der ESRS diskutiert werden, um diese der EFRAG und der Europäischen Kommission zu spiegeln. Über Termine und Möglichkeiten zur Anmeldung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Zum Hintergrund: Die Vorschriften der durch die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) überarbeiteten BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU) sehen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht für ca. 15.000 deutsche Unternehmen vor, die geprüft und digitalisiert werden muss. Die ersten Nachhaltigkeitsberichte sind bei kalendergleichem Geschäftsjahr in 2025 für das Geschäftsjahr 2024 zu veröffentlichen, wobei der zeitliche Anwendungsbereich für bestimmte Kategorien von Unternehmen und Berichtspflichten über mehrere Jahre gestreckt ist.

Die ESRS konkretisieren die Berichtspflichten gem. CSRD, sie werden von EFRAG als fachliche Stellungnahmen erarbeitet und als delegierte Rechtsakte von der Europäischen Kommission verabschiedet. Der erste delegierte Rechtsakt zu Set 1 der ESRS wird im Juli 2023 erwartet, wobei weitere delegierte Rechtsakte und Implementierungs- bzw. Anwendungshilfen folgen werden.

Das DRSC hat bisher Briefing Paper zur CSRD, zum Set 1 der ESRS und zu den sektorspezifischen ESRS veröffentlicht. Zudem hat das DRSC eine Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation des Set 1 der ESRS im August 2022 an die EFRAG übermittelt.