16. März 2021

Reaktivierung der DRSC-Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ und Einholung der Meinung von Stakeholdern zum Anwendungsbereich des ED/2021/1

Der IFRS-FA hat gestern die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“ bestätigt.

Beim DRSC besteht seit 2014 eine Arbeitsgruppe zum IASB-Projekt „Preisregulierte Geschäftsvorfälle“. Diese war in den letzten Jahren mangels eines konkreten Auftrags inaktiv. Vor dem Hintergrund des am 28. Januar 2021 veröffentlichten ED/2021/1/ Regulatory Assets and Regulatory Liabilities (wir berichteten) beschloss der IFRS-FA, die Arbeitsgruppe zu reaktivieren. Die Arbeitsgruppe soll den IFRS-FA bei der Entwicklung der Kommentierung zum Standardentwurf unterstützen.

Folgende Personen wurden in die Arbeitsgruppe berufen:

  • Holger Amshoff, Amprion GmbH
  • Benedikt Brüggemann (WP), Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Tjark Eickhoff (WP, StB), Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Jens Freiberg (WP), BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Udo Kalk-Griesan (WP, StB, CPA), PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
  • Markus Lotz, 50Hertz Transmission GmbH
  • Gerd Lützeler, in eigener Praxis tätig

Im ersten Schritt sollen die vorgeschlagenen Regelungen zum Anwendungsbereich des Standardentwurfs analysiert und auf dieser Grundlage eine Betroffenheitsanalyse für den deutschen Rechtsraum durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Stakeholder um ihre Einschätzung der Relevanz des Anwendungsbereichs gemäß ED/2021/1 für ihre Organisationen und die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Können Sie preisregulierte Geschäftsvorfälle identifizieren, die innerhalb des Anwendungsbereichs des ED/2021/1 liegen, die Ihrer Meinung nach aber nicht in den Anwendungsbereich fallen sollten? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.
  2. Können Sie preisregulierte Geschäftsvorfälle identifizieren, die nicht vom Anwendungsbereich des ED/2021/1 betroffen sind, die aber Ihrer Meinung nach in den Anwendungsbereich fallen sollten? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.

Einen Überblick über das vorgeschlagene neue Rechnungslegungsmodell (in deutscher Sprache) zu preisregulierten Geschäftsvorfällen können Sie dieser Präsentation entnehmen.

Bitte senden Sie Ihre Antworten bis zum 9. April 2021 an die E-Mail-Adresse info@drsc.de.