Home Nachrichten Der Deutsche Bundestag verabschiedet ESEF
19. Juni 2020
Der Deutsche Bundestag am 18. Juni 2020 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte verabschiedet (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – Drucksache 19/20137 ). Der entsprechende Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde bereits im Januar 2020 veröffentlicht (wir berichteten ).
Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen. Technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung dieses elektronischen Berichtsformats enthalten die Delegierten Verordnungen (EU) 2019/815 und (EU) 2019/2100 (ESEF-VO).
Das Gesetz wurde im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes sind die folgenden Änderungen im Handelsbilanzrecht für kapitalmarktorientierte Unternehmen:
Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf wurden dahingehend beschlossen, dass sich das Verbot der Beifügung des Bestätigungsvermerks in § 328 Abs. 2 Satz 2 HGB auf solche Wiedergaben von Abschlüssen beschränkt, die nicht der gesetzlichen Form entsprechen. Hierdurch wird klargestellt, dass eine Beifügung des Bestätigungsvermerks möglich ist, wenn die Wiedergabe des Abschlusses in der gesetzlichen Form erfolgt, und zwar auch dann, wenn für die Wiedergabe ein anderes als das gesetzliche Format gewählt wird.
Das Gesetz tritt am Tag nach der – noch ausstehenden – Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die geänderten Vorschriften zum ESEF-Format sind erstmal anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.