23. September 2024

CSRD-Umsetzungsgesetz: Auftakt der Beratungen in Bundesrat und Bundestag

Am 17. September 2024 wurden die Ausschussempfehlungen zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464) für die 1047. Sitzung des Bundesrats am 27.9. 2024 veröffentlicht. Die Empfehlungen sind Ergebnis der Beratungen im Rechts-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und der Ausschüsse für Innere Angelegenheiten sowie Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. bzw. 12. September 2024. In dem Dokument werden u.a. die folgenden Themenbereiche adressiert:

  • Begrenzung der Berichtslast insb. für kleine und mittelgroße Unternehmen,
  • „Offenlegungslösung“ zum Zwecke der elektronischen Berichterstattung,
  • Ausweitung der Ersetzungsbefugnisse (analog zum LkSG-Bericht) auf weitere Gesetze und Vorschriften zur Vermeidung von Doppelberichtspflichten,
  • Öffnung des Prüfermarkts für Nachhaltigkeitsberichte.

Daneben wird betont, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene grundsätzlich für eine Reduzierung der CSRD/ESRS-Berichtspflichten einsetzen sollte. Ein solches Vorgehen wurde auch in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 5. Juli 2024 angekündigt.

Bereits am 26. September 2024 soll das CSRD-UmsG in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Gemäß der Tagesordnung zur 188. Sitzung des Bundestags ist der Gesetzentwurf um 23:40 Uhr für die Beratungen angesetzt. Nach ca. halbstündiger Debatte ist eine Überweisung an die zuständigen Ausschüsse vorgesehen. Dabei soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen.

Hintergrund:

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und hätte bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. ESRS verpflichtet.

Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD beschlossen, zu dem das DRSC am 1. August 2024 zwei Briefing Paper veröffentlichte. Zuvor hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 22. März 2024 einen Referentenentwurf (RefE) veröffentlicht. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht zum RefE und hat zudem am 19. April 2024 seine Stellungnahme und am 30. April eine Ergänzung an das BMJ übermittelt.