27. September 2024

CSRD: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Am 26. September 2024 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der bis dato nicht erfolgten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; Richtlinie (EU) 2022/2464) in nationales Recht eingeleitet.

Neben Deutschland wurde dabei auch gegen die folgenden 16 EU-Mitgliedstaaten ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren eröffnet: Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spanien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Finnland.

Bereits am 25. Juli 2024 hatte die Europäische Kommission ein erstes Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden eingeleitet. Gemäß den erlassenen nationalen Umsetzungsmaßnahmen wären schwedische Unternehmen erst für Geschäftsjahre ab dem 1. Juli 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. CSRD verpflichtet, womit Schweden die Umsetzung der EU-Vorgaben um ein halbes Jahr verzögert.

Die betroffenen EU-Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission zu antworten und ihre Umsetzung abzuschließen. Falls die Europäische Kommission innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie beschließen, eine sog. begründete Stellungnahme abzugeben. Darin würde dann eine Frist gesetzt, innerhalb derer ein EU-Mitgliedstaat dem EU-Recht nachkommen muss. Andernfalls kann die Europäische Kommission zur Durchsetzung des EU-Rechts den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Hintergrund:

Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und hätte bis zum 6. Juli 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Verordnung keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 14.600 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. ESRS verpflichtet.