11. April 2025

CDU, CSU und SPD einigen sich auf Koalitionsvertrag

Am 9. April 2025 einigten sich die CDU, CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag, welcher hier abrufbar ist. Der Koalitionsvertrag behandelt auch Themen zur Unternehmensberichterstattung:

Die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission bzgl. Erleichterungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird unterstützt und man will sich für „bürokratiearme Lösungen“ für mittelständische Unternehmen einsetzen (Koalitionsvertrag Rn. 1914 ff. und 2008 ff., siehe zum Omnibus 1 auch DRSC Briefing Paper). „Überbordene Regulierung“ durch die CSRD, TaxonomieVO, CSDDD und damit verbundene delegierte Rechtsakte soll verhindert werden. Die EntwaldungsVO soll „durch die Einführung der „Null-Risiko-Variante“ keine Anwendung“ finden (Koalitionsvertrag Rn. 2002 ff.).

Die Koalition will sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass kommunale Unternehmen nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, indem sie diesbzgl. als kleine und mittelgroße Unternehmen gelten (Koalitionsvertrag Rn. 3682 ff.).

Die CSDDD soll „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umgesetzt werden. Berichtspflichten bzgl. dem LkSG sollen abgeschafft und Verstöße gegen Sorgfaltspflichten sollen bis auf „massive Menschenrechtsverletzungen“ solange nicht sanktioniert werden, bis die CSDDD in deutsches Recht umgesetzt wurde (Koalitionsvertrag Rn. 1909 ff.).

Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25% reduziert werden, u.a. indem Schwellenwerte erhöht und Pauschalierungen genutzt werden (Koalitionsvertrag Rn. 1942 ff.).

Die SPD wird ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen. Bei der CDU wird ein kleiner Parteitag über den Koalitionsvertrag abstimmen, bei der CSU reicht ein Vorstandsbeschluss aus. Die Wahl Friedrich Merz zum Bundeskanzler soll in der Woche ab dem 5. Mai 2025 stattfinden.