Home Nachrichten Bundesregierung will Pflichten entlang der Lieferkette reduzieren
10. Juli 2024
Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die Bundesregierung im Rahmen ihrer Einigung für den Haushaltsentwurf 2025 ein Maßnahmenpaket für mehr Wachstum („Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“). Teil dieses Maßnahmenpaketes sind auch Vereinfachungen bzgl. der Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Die Vereinfachungen (Maßnahme 15 des Paketes) untergliedern sich in vier Unterpunkte:
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 den Referentenentwurf (RefE) des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Dem Entwurf zufolge soll die Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG entfallen, wenn ein Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht (freiwillig) aufstellt und dieser geprüft wird. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dann anstelle des Berichts gem. § 10 Abs. 2 LkSG auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen (§ 10 Abs. 5 und 6 LkSG-E) und beim BAFA einzureichen (§ 12 Abs. 3 LKSG-E). Alle weiteren Pflichten (insb. §§ 6 Abs. 2, § 8 Abs. 2 LkSG) bleiben erhalten. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht zum RefE und hat zudem am 19. April 2024 seine Stellungnahme und am 30. April eine Ergänzung zu dieser an das BMJ übermittelt.
Zudem hat das DRSC zusammen mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Sommer 2023 einen Bericht zu Informationsbedarfen an KMU veröffentlicht, der eine sinnvolle Ausgestaltung der KMU-Berichterstattung unterstützt.