11. Dezember 2015

BMJV beauftragt DRSC zur Überarbeitung von § 301 HGB

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2015 die durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) angetragene Beauftragung zur Überarbeitung von § 301 HGB angenommen.

So wird das DRSC eine Reform des § 301 HGB prüfen und dem BMJV zu gegebener Zeit einen Regelungsvorschlag unterbreiten, dessen Ziel es ist eine gesetzliche Grundlage für die Übergangskonsolidierung zu schaffen.

Der HGB-FA hat zudem entschieden, bis zur Schaffung dieser gesetzlichen Grundlage, die entsprechenden Regelungen zum Übergang von der Quotenkonsolidierung oder der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung aus dem am 25. September 2015 verabschiedeten DRS 23 Kapitalkonsolidierung zu entnehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen diese Regelungen dann in einen Standard integriert werden.