Home Nachrichten BMJV beauftragt DRSC mit CSR-Studie
7. Mai 2020
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit einer umfangreichen Untersuchung zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutscher Unternehmen beauftragt.
Die Beauftragung steht im Zusammenhang mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags, die dieser anlässlich der Verabschiedung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) am 8. März 2017 abgegeben hat. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuss bis zum 31. Dezember 2021 Bericht über die Überprüfung der Richtlinie auf europäischer Ebene sowie über die mit der Umsetzung der Vorgaben gemachten Erfahrungen deutscher Unternehmen zu erstatten.
Die Beauftragung des DRSC erfolgt auf Grundlage von § 342 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des zwischen dem BMJV und dem DRSC geschlossenen Standardisierungsvertrags. Danach bittet das BMJV das DRSC um die Erbringung folgender Leistungen:
Die vorstehenden Leistungen sollen im dritten Quartal 2020 abgeschlossen sein, um die Bundesregierung für die anstehende Diskussion zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung auf europäischer Ebene mit einer soliden Grundlage auszustatten.
Der Präsident des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, äußerte sich anlässlich der Beauftragung wie folgt: „Ich freue mich über diesen Auftrag, verdeutlicht er doch die große Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit unserer Fachgremien und die darin gebündelte Expertise. Der erbetene Leistungsumfang der Studie nötigt mir – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zeitlichen Dimension – zugegebenermaßen Respekt ab. Ich bin gleichwohl zuversichtlich, dass unsere Studie einen soliden Beitrag zur Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung leisten wird.“