Home Nachrichten BMJ veröffentlicht Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes
24. Juli 2024
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf (RegE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Kurz darauf hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den RegE auf seiner Webseite veröffentlicht.
Änderungen ggü. dem Referentenentwurf (RefE) umfassen u.a.:
Das DRSC wird die Änderungen in den nächsten Tagen detaillierter analysieren und ein aktualisiertes Briefing Paper zu den Vorschriften im RegE veröffentlichen.
Hintergrund:
Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insb. zur Bilanzrichtlinie (BilanzRL, Richtlinie 2013/34/EU). Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 13.200 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD/ESRS verpflichtet.
Das Bundesministerium der Justiz hatte am 22. März 2024 den RefE veröffentlicht. Das DRSC veröffentlichte ein Briefing Paper als Übersicht zum RefE und hat zudem am 19. April 2024 seine Stellungnahme und am 30. April eine Ergänzung an das BMJ übermittelt.