Home Nachrichten BMF: zweiter Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes
9. Dezember 2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. Dezember 2024 den zweiten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht.
Der zweite Diskussionsentwurf enthält die Verwaltungsleitlinien der OECD vom Juni 2024 (insb. die Erleichterung bei der Nachversteuerung latenter Steuern sowie die Regelungen zur Behandlung von transparenten Einheiten in sog. transparenten Strukturen einschließlich Besonderheiten bei der Zuordnung von Steuern). Darüber hinaus sieht der zweite Diskussionsentwurf eine Vielzahl von Änderungen redaktioneller Art sowie weitere verwaltungsseitige Vereinfachungen vor. Außerdem werden im Vorgriff auf die geplante EU-Richtlinie (sog. DAC9), welche den zwischenstaatlichen Informationsaustausch der Mindeststeuer-Berichte (GloBE Information Return) zwischen den EU-Mitgliedstaaten betrifft, entsprechende Regelungen bereits aufgenommen.
Ferner sind im zweiten Diskussionsentwurf diverse Begleitmaßnahmen enthalten.
Die Stellungnahmen zum zweiten Diskussionsentwurf können bis zum 31. Januar 2025 per E-Mail an Pillar2@bmf.bund.de übersendet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMF.
Zum Hintergrund:
Am 20. August 2024 das das BMF den ersten Diskussionsentwurf des MinStAnpG veröffentlicht. Dieser Entwurf sah vordergründig die Umsetzung der Verwaltungsleitlinien der OECD vom Dezember 2023 (Konkretisierungen bei der Anwendung des transitional CbCR-Safe-Harbours) vor. Ferner wurde die Regelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 HGB im System der Mindestbesteuerung abgebildet (Änderungen des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG). Im Hinblick auf diese Regelung hat das DRSC zwei Stellungnahmen an das BMF übermittelt (Stellungnahme vom 14. Oktober 2024, ergänzende Stellungnahme vom 25. Oktober 2024).