6. Februar 2015

BMF veröffentlicht Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Das Bundesfinanzministerium hat am 6. Februar 2015 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2013/50/EU) veröffentlicht. Mit diesem Gesetzesentwurf kommt der deutsche Gesetzgeber seiner Verpflichtung nach, die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie bis November 2015 in deutsches Recht zu transformieren.

Die Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde im Ergebnis der Evaluierung der Transparenzrichtlinie durch die EU-Kommission verabschiedet. Wesentliche Ziele der Änderung der Transparenzrichtlinie sind beispielsweise:

–    Vereinfachter Zugang von kleinen und mittleren Emittenten zu geregelten Märkten unter Wahrung des Anlegerschutzniveaus. Dafür wird z.B. die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen abgeschafft.
–    Herstellung größerer Transparenz in Bezug auf Zahlungen an staatliche Stellungen. Daher werden Emittenten aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Holzeinschlages in Primärwäldern verpflichtet, einen jährlichen Zahlungsbericht über diese Zahlungen zu erstellen.
–    Vollständige Unterrichtung der Anleger über die Unternehmensbeteiligungsstruktur. Demgemäß wird die Meldepflichten bei Erwerb bzw. Veräußerung bedeutender Beteiligungen, insbesondere unter Einsatz von Finanzinstrumenten angepasst.
–    Erleichterter Zugang zu vorgeschriebenen Informationen in Bezug auf alle börsennotierten Gesellschaften der Union. Dafür soll ein europaeinheitliches Webportal geschaffen werden, in dem die entsprechenden Informationen eingesehen werden können.
–    Stärkung der Möglichkeit der Marktaufsichtsbehörden zur Durchsetzung der Transparenzvorgaben, u.a. durch Verhängung wirksamer Sanktionen.

Ferner sollen punktuelle Gesetzesänderungen erfolgen, die insbesondere der Vereinfachung der Verwaltungspraxis, Klarstellung bestehender Regelungen sowie der redaktionellen Anpassung dienen.

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie erfordert vor allem eine Anpassung des Wertpapierhandelsgesetz und dem darauf gestützten Verordnungsrecht. Hinzu kommt damit zusammenhängender Änderungsbedarf u.a. am Wertpapierprospektgesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie dem Handelsgesetzbuch.

Schriftlichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 14. März 2015 per E-Mail an VIIB5@bmf.bund.de und thomas.ramsauer@bmf.bund.de gerichtet werden.

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums