31. Oktober 2024

BMEL veröffentlicht Entwurf eines Durchführungsgesetzes zur EUDR

Am 24. Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR; EU-Verordnung 2023/1115). Die EUDR gilt als Verordnung zwar grundsätzlich unmittelbar in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Im Rahmen von Durchführungsgesetzen muss allerdings unter anderem die Anpassung an nationale Gegebenheiten erfolgen. Dies betrifft für die EUDR insbesondere die Benennung der zuständigen Behörde zur Erfüllung der in der EUDR festgelegten Pflichten.

Der vorliegende Referentenentwurf benennt die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft für die Durchführung des Gesetzes, wobei die jeweiligen nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Überwachung der Primärproduktion vorgesehen sind.

Weiterhin werden die Befugnisse der jeweiligen Behörden sowie die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen geregelt. Während für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten Geldbußen von bis zu 100.000€ vorgesehen sind, sollen Verstöße gegen die in Art. 12 Abs. 3 EUDR vorgesehenen Berichterstattungspflichten mit bis zu 50.000€ Geldbuße geahndet werden können. Das Höchstmaß der Geldbuße wird für juristische Personen auf maximal 4% des jährlichen unionsweiten Gesamtumsatzes begrenzt. Des Weiteren kann, sofern der hinreichende Verdacht eines Verstoßes besteht, das Inverkehrbringen oder die Ausfuhr von relevanten Rohstoffen und Produkten untersagt werden. Unter gewissen Voraussetzungen können Marktteilnehmer bei Verstößen auch von öffentlichen Finanzhilfen (inkl. Konzessionen) und von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Zum vorliegenden Referentenentwurf begann am 24. Oktober 2024 der Beginn der Länder- und Verbändeanhörungen. Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 04. Oktober 2024.