5. August 2020

Bekanntmachung von DRS 28 Segmentberichterstattung

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 05. August 2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 28 Segmentberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grundsätzlich dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.