7. März 2022

Bekanntmachung von DRÄS 12

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7. März ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 12 durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Gegenstand des DRÄS 12 sind Änderungen am DRS 20 Konzernlagebericht. Durch das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) wurden u.a. Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung geändert. Mit den in DRÄS 12 vorgeschlagenen Änderungen des DRS 20 wird der Standard formal an die neue Gesetzeslage angepasst.

Außerdem nahm das DRSC die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20 auf. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abzugeben haben, müssen in diese ab Januar 2022 u.a. sogenannte Taxonomie-Quoten gem. Art. 8 dieser Verordnung aufnehmen.