11. November 2024

BaFin veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte

Am 7. November 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Diese stellen eine Ergänzung zu den mit den nationalen Aufsichtsbehörden abgestimmten Prüfungsschwerpunkten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, das DRSC berichtete) dar.

Die BaFin wird in den Abschlüssen schwerpunktmäßig die Werthaltigkeit finanzieller und nichtfinanzieller Vermögenswerte prüfen, die in den Anwendungsbereich des IAS 36 und IFRS 9 fallen. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen ihre Analysen und Tests dokumentieren und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellen.

Darüber hinaus haben Unternehmen im Hinblick auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (insb. Geschäfts- oder Firmenwerte) zu prüfen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall ist, sind Wertminderungstests durchzuführen.

So betont die BaFin mit Blick auf nichtfinanzielle Vermögenswerte, „dass Unternehmen im aktuellen Umfeld genau prüfen müssen, ob interne oder externe Anzeichen für mögliche Wertminderungen vorliegen. Sofern dies der Fall ist, sind Wertminderungstests durchzuführen. Diese Überprüfungen sollen nicht nur immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer wie Geschäfts- oder Firmenwerte umfassen, sondern auch Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Zudem müssen die den Wertminderungstests zugrunde gelegten Unternehmensplanungen auf angemessenen und nachvollziehbaren Annahmen beruhen.“

Bei finanziellen Vermögenswerten setzt die BaFin einen Prüfungsschwerpunkt auf die Einbringlichkeit von Forderungen.

Bereits im Juli 2024 haben die BaFin, das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und das DRSC einen trilateralen Austausch zu Fragen der Unternehmensberichterstattung aufgenommen. Dieser Austausch soll voraussichtlich halbjährlich stattfinden, um einen proaktiven Austausch zwischen dem Enforcement, dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und nationaler Standardsetzung zu gewährleisten (das DRSC berichtete).