19. Februar 2015

Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: EFRAG empfiehlt, den Endorsement-Prozess zu veschieben

EFRAG hat bekannt gegeben, dass der Indossierungsprozess für den am 11. September 2014 vom IASB veröffentlichten Änderungsstandard Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) vorerst ausgesetzt wird. (EFRAG-Schreiben an EU)

Dies ist zurückzuführen auf eine identifizierte Inkonsistenz zwischen den Regelungen des Änderungsstandards und den bestehenden Regelungen von IAS 28. Der IASB hat diese Inkonsistenz bereits erörtert und plant deren Behebung im Rahmen eines weiteren, für das 2. Quartal 2015 angekündigten Entwurfs eines Änderungsstandards zu IAS 28.

In diesem Zuge hat sich der IASB ebenfalls dazu entschlossen, den Erstanwendungszeitpunkt für den am 11. September 2014 veröffentlichten Änderungsstandard zu verschieben. Der neue Erstanwendungszeitpunkt soll in Einknews_lang mit dem Erstanwendungszeitpunkt für den weiteren Änderungsstandard festgelegt werden, so dass sich aufgrund der noch ausstehenden Veröffentlichung und anschließenden Kommentierung vorerst eine unbestimmte Verschiebung ergibt.

Vor diesem Hintergrund hat sich EFRAG dazu entschieden den Indossierungsprozess vorerst auszusetzen, bis die weiteren noch vorzuschlagenden Änderungen veröffentlicht und erörtert wurden sowie in der Folge der einheitliche Erstanwendungszeitpunkt festgelegt wurde.