FAQ

Hier finden Sie Antworten auf einige der wichtigsten Fragen die mit dem DRSC und verwandten Themen rund um das DRSC zu tun haben. Wir bemühen uns stets Ihre Fragen zügig zu beantworten. Wir freuen uns Ihnen zu helfen.

Frage an das DRSC

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland. Er wurde am 15. März 1998 als unabhängiger, eingetragener und selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin von der deutschen Wirtschaft gegründet. Das DRSC e.V. wurde mit Vertrag vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ; heute: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV) als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342 HGB anerkannt.

Die Gründung des Vereins erfolgte mit dem Ziel,

  • die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern;
  • als deutscher Standardisierer von der Bundesregierung anerkannt, in seinen Zielen unterstützt und als sachverständiger Ratgeber gehört zu werden, ohne dass hierdurch die Souveränität des Gesetzgebers und der Gerichte beeinträchtigt wird; und
  • die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten.

Aus dieser Zielsetzung ergeben sich die folgenden sechs Aufgabengebiete des DRSC, die in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegt sind. Danach soll das DRSC im gesamtwirtschaftlichen Interesse

  1. Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entwickeln;
  2. bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften beraten;
  3. die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien der Rechnungslegung vertreten;
  4. Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a Abs. 1 HGB erarbeiten;
  5. die Qualität der Rechnungslegung erhöhen; sowie
  6. die Forschung und Ausbildung in den vorgenannten Bereichen fördern.

Die ersten vier Aufgabengebiete ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag nach § 342 HGB sowie aus dem Standardisierungsvertrag. In letzterem wird ferner die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung als weiteres Aufgabenfeld genannt.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein mit Sitz in Berlin. Das DRSC hat die Organe Mitgliederversammlung, Verwaltungsrat, Nominierungsausschuss und Präsidium sowie die Gremien Fachausschuss Finanzberichterstattung und Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Das Präsidium ist gesetzlicher Vertreter des Vereins gem. § 26 BGB.
Weitere Informationen zur Organisation des DRSC finden Sie hier

Die Fachausschüsse Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung bestehen laut Satzung aus jeweils elf Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Nominierungsausschusses für die Dauer von drei bis fünf Jahren gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Die maximale Länge einer Amtsperiode ist in der Regel auf 10 Jahre beschränkt.

Die Fachausschüsse sind zuständig für die Erstellung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315a HGB und Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB; die Abgabe von Stellungnahmen gegenüber nationalen und internationalen Adressaten zu Fragen der Rechnungslegung sowie die Erarbeitung von Diskussionspapieren, sonstigen Stellungnahmen und Veröffentlichungen.

Die Liste der aktuellen Mitglieder des Fachausschusses Finanzberichterstattung und deren Aufgaben finden Sie hier.

Die Liste der aktuellen Mitglieder des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Aufgaben finden Sie hier.

Der International Accounting Standards Board (IASB) ist ein privater, unabhängiger Standardsetter mit Sitz in London, UK.  Der IASB wurde 2001 gegründet um einheitliche, qualitative, verständliche und global anerkannte Rechnungslegungsstandards auf der Basis von klar umrissenen Prinzipien zu entwickeln.

Weitere Einzelheiten zum IASB finden Sie hier.

Der International Accounting Standards Board (IASB) ist das unabhängige, standardsetzende Organ der IFRS Foundation (IFRSF). Die Foundation (damals noch als International Accounting Standards Committee Foundation) ist eine unabhängige, private und selbstlos handelnde Organisation, welche geschaffen wurde, um dem gemeinschaftlichen Interesse zu dienen. Alle verwaltenden Funktionen und die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards sind so gestaltet, dass Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht gewährleistet sind. Die IFRS-Stiftung und der IASB wurden 2001 gegründet und ersetzten das International Accounting Standards Committee (IASC), welches seit 1973 bestand.

Weitere Informationen über den Aufbau und die Aufgaben der IFRS Stiftung, den International Accounting Standards Board (IASB), den IFRS Advisory Council und das Monitoring Board finden Sie hier.

Das DRSC ist ein Gründungsmitglied des Accounting Standards Advisory Forum (ASAF) des IASB, welches im Jahre 2012 gegründet wurde.

Das Ziel des ASAF ist es, ein Beratungsforum zu sein, mit dessen Hilfe die Mitglieder konstruktiv zum Ziel der IFRS-Stiftung beitragen können, global anerkannte hochwertige Rechnungslegungsstandards zu entwickeln.

Das ASAF wurde gegründet um

  • die IFRS-Stiftung in ihren Aufgaben zu unterstützen und zu der Entwicklung einheitlicher, qualitativer, verständlicher und global anerkannter Rechnungslegungsstandards beizutragen. In diesem Sinne sollen Investoren und anderen Akteuren informierte Entscheidungen ermöglicht werden;
  • die Beziehungen des IASB zur globalen Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen zu formalisieren und zu vereinfachen. In der Folge sollen wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen;
  • fachliche Diskussionen zum Arbeitsprogramm des IASB oder verwandten Themen in ausreichender Tiefe und durch fachlich kompetente Vertreter mit Kenntnis der Rechtslage und Regionen zu ermöglichen.

Die Sitzungen des ASAF finden normalerweise viermal im Jahr in London statt.

Weitere Informationen über Themenbereiche, Aufbau und Sitzungen von ASAF finden Sie hier.

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