• Gemeinsamer Brief von DRSC und AFRAC zum VSME an die Europäischen Kommission

    DRSC-AFRAC-Übersetzung des VSME


  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    IFRS-Evaluation: Abschlussbericht zu Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung


  • 21 to 22 July 2025 * Frankfurt/Main

    Sustainability Standards Conference 2025


Nachrichten

Nächste Termine

Titel Datum Ort
Sitzung FA Finanzberichterstattung
14.07.2025 - 15.07.2025 Videokonferenz
Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
15.07.2025 - 16.07.2025 Videokonferenz
Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
15.09.2025 - 15.09.2025 Frankfurt/Main
Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
16.09.2025 - 16.09.2025 Frankfurt/Main

Offen zur Kommentierung

Mitgliedschaft

Werden Sie selbst zur Stimme

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.