• Weil wir uns bei der Standardisierung konsequent und fortschrittlich für die deutschen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen einsetzen. Mit Leidenschaft und Effizienz. Seit 25 Jahren.

    25 Jahre DRSC


  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Ergebnisse aus der Unternehmensbefragung und Podiumsdiskussion mit BdB und BDI am 9. Dezember 2024


  • Aufforderung zur Interessensbekundung

    DRSC-Stakeholder-Panel


Nachrichten

DRSC-Quellensammlung zur CSRD-Berichterstattung 2024

Vor dem Hintergrund der nicht zeitgerechten Umsetzung der CSRD in Deutschland bestehen Unsicherheiten in der Anwendungspraxis bzgl. der Ausgestaltung der Berichterstattung (sowie zugehöriger Prozesse) für das Geschäftsjahr 2024 zur Nachhaltigkeit... mehr lesen

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.