• Bewerbungen bis 28. März 2025 erbeten

    DRSC sucht neue Mitglieder (m/w/d) für seine Fachausschüsse


  • Aufruf zur Abgabe von Stellungnahmen

    Entwurf Anwendungshinweis zu DRS 20


  • Weil wir uns bei der Standardisierung konsequent und fortschrittlich für die deutschen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen einsetzen. Mit Leidenschaft und Effizienz. Seit 25 Jahren.

    25 Jahre DRSC


  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Fallstudie zu einer potenziellen befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss – Aufruf zur Teilnahme


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Nächste Termine

Titel Datum Ort
13. Anwenderforum ESRS
10.03.2025 - 10.03.2025 Videokonferenz
Omnibus Simplification Package: Info-Veranstaltung
14.03.2025 - 14.03.2025 Videokonferenz
45. Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
17.03.2025 - 17.03.2025 Berlin
37. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
18.03.2025 - 18.03.2025 Berlin

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.